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Appell an den Deutschen Bundestag


Bleiberecht für Flüchtlinge notwendig

Berlin, 18.01.2006 - Der Deutsche Bundesjugendring fordert den Deutschen Bundestag auf, endlich ein Bleiberecht für „geduldete“ Flüchtlinge zu beschließen. Das Parlament berät am 19. Januar 2006 zum Bleiberecht im Rahmen der Nachbesserungen des Zuwanderungsgesetzes in erster Lesung über einen entsprechenden Gesetzentwurf.

50.000 Kinder- und Jugendliche in Deutschland sind „geduldete“ Flüchtlinge, sind also ohne Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis. Damit haben sie keine Aussicht auf eine berufliche Ausbildung. Über 75 Prozent von ihnen wohnen schon über fünf Jahre in der Bundesrepublik, sind hier geboren oder aufgewachsen.

Ohne ein gesichertes Aufenthaltsrecht werden Flüchtlingskinder systematisch von der gleichberechtigten Teilhabe an unserer Gesellschaft ausgeschlossen. Dies gilt auch für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, wie z.B. bei Kinder- und Jugendreisen, Zeltlagern und Angeboten der außerschulischen Jugendbildung. Als „geduldete“ Flüchtlinge dürfen sie sich nur im Wirkungskreis der zuständigen Ausländerbehörde aufhalten, also im Gebiet ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt.

Der größte Teil der „geduldeten“ Flüchtlinge sind Kriegsflüchtlinge, vor allem aus Serbien, dem Kosovo, Bosnien-Herzegowina, Kurdistan oder Afghanistan. Die Änderung des Artikels 16 des Grundgesetzes (Politisch Verfolgte genießen Asylrecht) im Jahr 1993 sowie die Verschlechterungen in diesem Bereich in den Folgejahren, z.B. durch das Asylbewerberleistungsgesetz, haben die Möglichkeiten der Gewährung von politischem Asyl in Deutschland wesentlich eingeschränkt. Dies führt dazu, dass Flüchtlinge im rechtsfreien Raum der Duldung bleiben und keinen Asylantrag stellen, der nach Ablehnung zu einer sofortigen Abschiebung führt.

Dieser Zustand muss nach Ansicht des Deutschen Bundesjugendring schnellstens durch ein verbessertes Bleiberecht auch aus integrationspolitischen Gesichtspunkten beendet werden. Gleichzeitig fordert er, die kindgerechte Gestaltung von Asylverfahren und die sofortige Aussetzung und umgehende Abschaffung der Abschiebehaft für minderjährige Flüchtlinge sowie die volle Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention im deutschen Recht.


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