Partizipation und Gesetze

Partizipation ist in vielen Bereichen unser Gesellschaft bereits in rechtlichen Bestimmungen festgeschrieben. Doch nur wer sie kennt, kann sie auch nutzen. Hier daher eine Übersicht zu den Richtlinien:

Die völkerrechtliche Stütze der Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Die Vertragsstaaten - zu denen auch Deutschland gehört - sichern z.B. in Artikel 12 dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung frei zu äußern, wann immer es um die Angelegenheiten des Kindes geht. Zudem verpflichten sich die Vertragsstaaten, die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife zu berücksichtigen.

Auch in Deutschland steht die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf festem gesetzlichen Boden. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz Deutschlands (KJHG oder SGB VIII) berücksichtigt die Einbindung junger Menschen bei der Gestaltung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe - das sind zum Beispiel die Jugendarbeitsangebote vor Ort. Das Gesetz schreibt vor, „Kinder und Jugendliche (...) entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen" (§ 8 Abs. 1 SGB VIII).
Zudem sind ihre „wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis (...) zu selbständigem, verantwortungsbewusstem Handeln sowie die jeweiligen besonderen sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Eigenarten (...) zu berücksichtigen" (§ 9 Abs. 2 SGB VIII).
Dieser Punkt betrifft vor allem auch den Umgang mit Geldern und Ressourcen, oder, wie es juristisch-korrekt heißt, bei der Hilfeplanung (Näheres dazu ist nachzuschlagen in: § 36 Abs. 1 SGB VIII). Das Gesetz schreibt hier vor: „Schon bei der bedarfsorientierten Planung von Maßnahmen sind junge Menschen zu beteiligen. (§ 80 Abs.1 Ziffer 2 SGB VIII). Konkret bedeutet das, dass nicht „von oben" Gelder und andere Hilfen an die Jugendverbände vergeben werden sollen, sondern dass junge Menschen auch in diesem Bereich eigenständig planen und arbeiten können.

Bei aller Bedeutung von transnationalen und nationalen Richtlinien ist es immer wichtig, dass jungen Menschen vor Ort ihre Rechte zugesprochen werden. Der Deutsche Bundesjugendring begrüßt es daher, dass in einigen Bundesländern die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bereits in der Kommunal- oder Gemeindeordnung verankert ist.


Eine ganz konkrete Möglichkeit zu partizipieren ist natürlich die Teilnahmen an Wahlen. Das Recht, zu wählen und gewählt zu werden (aktive und passives Wahlrecht) hängt u.a. vom Alter ab. Das Wahlalter ist somit ein zentraler, rechtlicher Aspekt, wenn es um die Einbindung von jungen Menschen in Politik und Gesellschaft geht.

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