Kinder- und Jugendberichte

Die Erstellung des Kinder- und Jugendberichtes ist in § 84 des Kinder- und Jugendhilfegesetztes KJHG/SGB VIII gesetzlich verankert: In jeder Legislaturperiode legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat einen Bericht über die Lage junger Menschen sowie über die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe vor.

Neben Bestandsaufnahme und Analyse sollen die Berichte insbesondere auch Vorschläge und Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe machen. Ferner soll jeder dritte Bericht einen Gesamtüberblick über die Jugendhilfe geben. Seit 1965 sind bisher insgesamt zwölf Kinder- und Jugendberichte vorgelegt worden (s. Archiv)

Newsportal-Ticker

Loading news. Please wait

Aktuelle Pressemitteilungen

30. August 2010

Die Zukunft gehört den Freiwilligendiensten

mehr» 22. Juni 2010

Bildungsbericht: Freiräume für Engagement Jugendlicher schrumpfen

mehr» 07. Mai 2010

DBJR fordert: Gesetze nach Rücknahme der Vorbehaltserklärung anpassen

mehr»